Abtretung
Die Abtretung (oder Zession genannt) ermöglicht es einem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Rechtsnatur zu übertragen. Dazu braucht es einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Abtretenden (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar), welcher mündlich und formlos geschlossen werden kann.