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Glossar

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A

Abtretung

Die Abtretung (oder Zession genannt) ermöglicht es einem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Rechtsnatur zu übertragen. Dazu braucht es einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Abtretenden (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar), welcher mündlich und formlos geschlossen werden kann.

B

Betreibungsbegehren

Amtliches Formular. Damit wird eine Betreibung eingeleitet.

Bonität

Die Bonität bestimmt die Kreditwürdigkeit und die Kreditfähigkeit einer Privatperson oder eines Unternehmens.

D

Debitorenmanagement

Debitorenmanagement umfasst alle schriftlichen und mündlichen Kundenkontakte (Rechnungen, Mahnungen, Korrespondenz etc.) sowie die die Überwachung und Verbuchung von Debitorenzahlungen.

Definitive Rechtsöffnung

Verfügung durch den Rechtsöffnungsrichter, mit welcher der Rechtsvorschlag beseitigt und die Betreibung fortgesetzt werden kann.

E

Eidesstattliche Versicherung (ehemals Offenbarungseid)

Im Zwangsvollstreckungsverfahren Versicherung durch den Schuldner (zu Protokoll an Eides Statt), dass er die Angaben in seinem Vermögensverzeichnis nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.

F

Factoring

Verkauf von Geldforderungen (Rechnungen) vor deren Fälligkeit, d.h. direkt nach Rechnungsstellung.

Forderungskauf

Der Gläubiger verkauft seine notleidenden, überfälligen Forderungen.

Forderungsmanagement

Verwaltung und Beurteilung der Forderungen gegenüber Kunden. Es beinhaltet alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie Mahnwesen, Kreditvergabepolitik oder Debitorenmanagement.

Fortsetzungsbegehren

Schriftliches Begehren, die Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortzusetzen.

G

Gläubiger

Natürliche oder juristische Person, welche gegenüber dem sich im Zahlungsverzug befindenden Schuldnern einen Anspruch erhebt.

I

Inkasso

Geld einziehen (Lat. Incassare)

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit infolge Überschuldung.

Insolvenzverfahren

Antrag auf amtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit infolge Überschuldung beim zuständigen Konkursrichter.

K

Kollokationsplan

Auflistung der Gläubiger und der Konkursdividende nach Kollikationsklassen

Konkursandrohung

Androhung des Konkurses durch das Betreibungsamt als Folge des Forsetzungsbegehrens.

Konkurseröffnung

Der juristische Ausbruch eines Konkurses, verfügt vom zuständigen Konkursrichter.

Konkursgericht

Das gemäss Staatskalender zuständige Gericht für die Beurteilung von Konkursbegehren.

Konkursmasse

Vom Konkursamt festgestellte Aktiven während des administrativen Konkursverfahrens

M

Mahnung

Gütliche, mündliche oder schriftliche Erinnerung, dass die Fälligkeit überschritten ist und ab Dato der Zahlungsverzug eingetreten ist.

Mahnverfahren

Organisatorischer Ablauf zur mündlichen oder schriftlichen Erinnerung an überfälligen Forderungen.

N

Notleidende Forderung

Debitorenguthaben, die gefährdet sind (Non Performing Portfolio).

O

Offenbarungseid

siehe "Eidesstattliche Versicherung"

P

Pfandausfallschein

Verlustschein als Resultat einer Pfändung.

Pfändung

Feststellung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie des Existenzminimums durch das Betreibungsamt.

Pfändungsverlustschein

Vom Betreibungsamt ausgestellter Ausweis für den ungedeckten Betrag nach Ablauf der Pfändung. Dient als provisorischer Rechtsöffnungstitel.

Pfandverwertung

Verwertung von Sach- und Vermögenswerten im Rahmen einer Pfändung.

Provisorische Rechtsöffnung

Verfügung durch den Rechtsöffnungsrichter, dass einer provisorischen Rechtsöffnung stattgegeben wurde.

R

Rechtsvorschlag

Bestreitung der Forderung bei Zustellung des Zahlungsbefehls oder innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung.

S

Schlussbericht

Nach der Verteilung legt die Konkursverwaltung dem Konkursgericht einen Schlussbericht vor.

Schuldenruf

Schriftlicher Aufruf an die Gläubiger im Rahmen eines Liquidationsverfahrens.

Schuldner

Säumiger Zahler der seiner Verpflichtung der Rechnungsbezahlung innert vereinbarter Frist nicht nachkommt.

Scoring/Scoringsysteme

Systeme mit hohem Automatisationsgrad zur Feststellung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit.

Scoring/Scoringsysteme

Systeme mit hohem Automatisationsgrad zur Feststellung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit.

Summarisches Verfahren

Alternative zum ordentlichen Konkursverfahren. Wird in der Regel dann durchgeführt, wenn der Erlös aus den inventarisierten und freien Vermögenswerten die Kosten des ordentlichen Konkursverfahrens voraussichtlich nicht zu decken vermögen oder wenn die Verhältnisse einfach sind (Art. 231 SchKG).

T

Titulierung

Forderungen sind tituliert, wenn sie auf einem Vollstreckungstitel oder einem Gerichtsurteil beruhen.

Treuhandinkasso

Inkassounternehmen handelt als Auftragnehmer im Namen des Gläubigers. Die Forderung bleibt im wirtschaftlichen Besitz des ursprünglichen Gläubigers.

V

Verjährung

Unterschiedliche Fristen die zum Untergang eines Anspruchs führen.

Verteilung

Verteilung des Erlöses nach Verwertung der Vermögenswerte.

Verwertung

Liquidation von Vermögenswerten.

Verwertungsbegehren

Gesuch um Liquidation von Vermögenswerten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.

Verzug

Zeitdauer seit Fälligkeit einer Forderung.

Verzugsschaden

Zuzüglich zum Verzugszins geltend gemachte Schadenersatzforderung des Gläubigers für den erlittenen Schaden gemäss Art. 106 OR

Vollstreckungstitel

Dokument, welches zur amtlichen Zwangsvollstreckung befugt. Z. Bsp. ein Zahlungsbefehl ohne Rechtsvorschlag.

Z

Zahlungsbefehl

Amtliche Aufforderung an den Schuldner, die offenen Forderungen zu bezahlen.

Zivilprozess

Zivilrechtliche Auseinandersetzung gemäss der kantonal geltenden Zivilprozessordnung unter Anrufung der zuständigen Gerichte

Zwangsvollstreckung

Zwangsweise Durchsetzung eines Gläubiger-Anspruchs durch die zuständige Amtsstelle.