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Die Betreibung

Was ist eine Betreibung und wie kommt es dazu?

Bleibt eine Geldschuld trotz Mahnung(en) unbezahlt, bietet sich nach Schweizerischem Recht dem Gläubiger/der Gläubigerin die Möglichkeit, diese Schuld im Rahmen gesetzlich vorgegebener, strukturierter Schritte (sog. Betreibungsverfahren) geltend zu machen. Das diesem Verfahren zugrunde liegende Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (kurz: SchKG) beschreibt ausführlich die einzelnen Schritte und Regeln bei der Schuldeintreibung mithilfe der dafür zur Verfügung stehenden Institutionen bzw. Behörden (Betreibungs- und Konkursämter). Wichtig: Ob eine Schuld zu recht oder zu unrecht besteht, ist nicht Gegenstand eines Betreibungsverfahrens. Diese Frage ist zwischen den Parteien auf gütliche Weise oder – wenn nötig – über einen Zivilprozess in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu klären.

Die wichtigsten Schritte im Betreibungsverfahren

Gläubiger(in) oder Inkassobüro Betreibungsamt / Konkursamt Schuldner Bemerkungen
1.) Einreichung  des Betreibungsbegehrens
  • formelle Prüfung
  • Ausstellung & Zustellung des Zahlungsbefehls
  • Erhalt Zahlungsbefehl
  • Zahlung oder Rechtsvor- schlag innert 10 Tagen
  • Im Falle eines Rechtsvorschlags gilt die Forderung grundsätzlich als bestritten
  • Ein Fortkommen im Verfahren bedingt gerichtliche Schritte
2.) Einreichung des Fortsetzungsbegehrens
  • formelle Prüfung
  • Ausstellung & Zustellung der Pfändungsan- kündigung oder der Konkursandrohung
  • Erhalt Pfändungsankün-digung  oder Konkursan-drohung
  • Zahlung oder Abwarten weiterer Schritte
  • wenn SchuldnerIn im Handelsregister eingetragen, erfolgt Betreibung auf Konkurs
 
  • Durchführung der Pfändung:
    » Lohnpfändung
    » Sachpfändung
  • persönlicher Pfändungstermin mit Pfändungsbeamten
  • persönliche Anwesenheit des Schuldners zwingend
3a.) Einreichen des Verwertungsbegehrens
  • Verwertung (Verkauf)  des gepfändeten Vermögens und / oder
  • Vollzug der Lohnpfändung
  • Möglichkeit des Aufschubs der Verwertung, wenn Ratenzahlungen möglich
  • betrifft die nicht im Handelsregister eingetragene Schuldner
3b.) Einreichen des Konkursbegehrens
  • gerichtliche Vorladung zur Eröffnung des Konkurses
  • Eröffnung des Konkurses
  • Erhalt Vorladung
  • letzte Zahlungsmöglichkeit
  • Konkurseröffnung
  • betrifft die im Handelsregister eingetragenen Schuldner
4.) Erhalt des Verlustscheines
  • Ausstellung des Verlustscheines für die ungedeckte Schuld
  • Schuld ist rechtskräftig verbrieft
  • Verjährung 20 Jahre

Eintrag im Betreibungsregister – was nun?

Das Betreibungsamt des rechtlichen Wohnsitzes führt ein Betreibungsregister, welches über den Stand der jeweiligen Betreibung Auskunft erteilt (sog. Betreibungsauskunft). Können Dritte (z.B. Vermieter, Leasinggesellschaften, Arbeitgeber etc.) glaubhaft machen, dass Sie ein Interesse an diesen Informationen haben, können sie Einsicht in das Register verlangen, um sich ein Bild über die finanzielle Lage einer Person zu verschaffen. Diese Praxis ist in der Schweiz weit verbreitet.

Löschung des Betreibungsregistereintrages

Bis zur Gesetzesrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes im Jahre 1997 wurden Betreibungsregister-Einträge in keinem Fall gelöscht. D.h., selbst ungerechtfertigte oder bezahlte Betreibungen waren im Registerauszug stets ersichtlich. Nach neuer Gesetzgebung ist es möglich, Registereinträge in begründeten Fällen löschen zu lassen. Die Löschung des Eintrags muss jedoch durch den Gläubiger oder das Inkassobüro beauftragt werden.

Weitere Informationen zum Thema

Alphapay Engagement für den "Plan B"

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http://vereinplanb.ch/

http://www.care-about.org/

http://www.caritas-schuldenberatung.ch