Die Betreibung
Was ist eine Betreibung und wie kommt es dazu?
Bleibt eine Geldschuld trotz Mahnung(en) unbezahlt, bietet sich nach Schweizerischem Recht dem Gläubiger/der Gläubigerin die Möglichkeit, diese Schuld im Rahmen gesetzlich vorgegebener, strukturierter Schritte (sog. Betreibungsverfahren) geltend zu machen. Das diesem Verfahren zugrunde liegende Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (kurz: SchKG) beschreibt ausführlich die einzelnen Schritte und Regeln bei der Schuldeintreibung mithilfe der dafür zur Verfügung stehenden Institutionen bzw. Behörden (Betreibungs- und Konkursämter). Wichtig: Ob eine Schuld zu recht oder zu unrecht besteht, ist nicht Gegenstand eines Betreibungsverfahrens. Diese Frage ist zwischen den Parteien auf gütliche Weise oder – wenn nötig – über einen Zivilprozess in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu klären.
Die wichtigsten Schritte im Betreibungsverfahren
| Gläubiger(in) oder Inkassobüro | Betreibungsamt / Konkursamt | Schuldner | Bemerkungen |
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| 1.) Einreichung des Betreibungsbegehrens |
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| 2.) Einreichung des Fortsetzungsbegehrens |
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| Â |
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| 3a.) Einreichen des Verwertungsbegehrens |
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| 3b.) Einreichen des Konkursbegehrens |
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| 4.) Erhalt des Verlustscheines |
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Eintrag im Betreibungsregister – was nun?
Das Betreibungsamt des rechtlichen Wohnsitzes führt ein Betreibungsregister, welches über den Stand der jeweiligen Betreibung Auskunft erteilt (sog. Betreibungsauskunft). Können Dritte (z.B. Vermieter, Leasinggesellschaften, Arbeitgeber etc.) glaubhaft machen, dass Sie ein Interesse an diesen Informationen haben, können sie Einsicht in das Register verlangen, um sich ein Bild über die finanzielle Lage einer Person zu verschaffen. Diese Praxis ist in der Schweiz weit verbreitet.
Löschung des Betreibungsregistereintrages
Bis zur Gesetzesrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes im Jahre 1997 wurden Betreibungsregister-Einträge in keinem Fall gelöscht. D.h., selbst ungerechtfertigte oder bezahlte Betreibungen waren im Registerauszug stets ersichtlich. Nach neuer Gesetzgebung ist es möglich, Registereinträge in begründeten Fällen löschen zu lassen. Die Löschung des Eintrags muss jedoch durch den Gläubiger oder das Inkassobüro beauftragt werden.

